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   BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95   

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https://dejure.org/1995,1585
BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95 (https://dejure.org/1995,1585)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1995 - 4 StR 330/95 (https://dejure.org/1995,1585)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 4 StR 330/95 (https://dejure.org/1995,1585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der Anzeichen - Richtigkeit der Aussagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 98
  • StV 1996, 582
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    Auszug aus BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95
    Sie läßt nicht erkennen, daß der Tatrichter - wie in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1995, 6;Senatsbeschluß vom 2. März 1995 - 4 StR 764/94) - alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, in seine Überlegungen einbezogen hat.

    Die neu erkennende Strafkammer wird auch zu bedenken haben, daß bei der Aussage kindlicher Zeugen der - noch näher aufzuklärenden - Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7) und daß die Deutung von Kinderzeichnungen und der Einsatz sogenannter anatomisch-korrekter Puppen zu diagnostischen Zwecken (vgl. UA 7, 8/9) in der psychologischen Fachwelt umstritten sind (vgl. BGH, Beschluß vom 23. August 1995 - 3 StR 163/95; Scholz/Endres NStZ 1995, 6, 8 f.).

  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95
    Die neu erkennende Strafkammer wird auch zu bedenken haben, daß bei der Aussage kindlicher Zeugen der - noch näher aufzuklärenden - Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7) und daß die Deutung von Kinderzeichnungen und der Einsatz sogenannter anatomisch-korrekter Puppen zu diagnostischen Zwecken (vgl. UA 7, 8/9) in der psychologischen Fachwelt umstritten sind (vgl. BGH, Beschluß vom 23. August 1995 - 3 StR 163/95; Scholz/Endres NStZ 1995, 6, 8 f.).
  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95

    Wirksamkeit - Umfang der Rechtskraft - Kindlicher Zeuge - Aussage eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95
    Es bestehen aus Rechtsgründen Bedenken, nicht als erwiesen angesehene gewichtige Beschuldigungen des Tatopfers so zu behandeln, als beträfen sie nur unbedeutendes, die Glaubwürdigkeit im übrigen nicht berührendes Randgeschehen (vgl. UA 14 sowieden Senatsbeschluß vom 16. Mai 1995 - 4 StR 237/95 = StV 1995, 451, 452).
  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Entscheidungsfindung - Beweis

    Auszug aus BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95
    Sie läßt nicht erkennen, daß der Tatrichter - wie in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1995, 6;Senatsbeschluß vom 2. März 1995 - 4 StR 764/94) - alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, in seine Überlegungen einbezogen hat.
  • BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95

    Beweiswürdigung - Indizien - Gesamtwürdigung - Glaubwürdigkeit - Zeugenaussage

    Auszug aus BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95
    Das ist unzureichend: Es fehlt die erforderliche Gesamtwürdigung aller Beweisanzeichen, die gegen die Richtigkeit der Bekundungen sprechen könnten (vgl.Senatsbeschluß vom 27. Juni 1995 - 4 StR 264/95).
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95
    Selbst wenn nämlich jedes einzelne die Glaubwürdigkeit der Geschädigten in Frage stellende Indiz noch keine Bedenken gegen die den.Angeklagten belastende Aussage aufkommen ließe, so kann doch die Häufung der - jeweils für sich möglicherweise noch erklärbaren - Fragwürdigkeiten bei einer Gesamtschau zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit der erhobenen Vorwürfe Anlaß geben (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2; Zeuge 3).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95
    Sie läßt nicht erkennen, daß der Tatrichter - wie in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1995, 6;Senatsbeschluß vom 2. März 1995 - 4 StR 764/94) - alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, in seine Überlegungen einbezogen hat.
  • BGH, 03.07.1986 - 2 StR 98/86

    Beweiswürdigung - Zeugenaussage - Indizien - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95
    Selbst wenn nämlich jedes einzelne die Glaubwürdigkeit der Geschädigten in Frage stellende Indiz noch keine Bedenken gegen die den.Angeklagten belastende Aussage aufkommen ließe, so kann doch die Häufung der - jeweils für sich möglicherweise noch erklärbaren - Fragwürdigkeiten bei einer Gesamtschau zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit der erhobenen Vorwürfe Anlaß geben (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2; Zeuge 3).
  • BGH, 17.02.1994 - 1 StR 723/93

    Verhandlung - Erneute Vernehmung - Zeuge - Neue Umstände

    Auszug aus BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95
    Die neu erkennende Strafkammer wird auch zu bedenken haben, daß bei der Aussage kindlicher Zeugen der - noch näher aufzuklärenden - Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7) und daß die Deutung von Kinderzeichnungen und der Einsatz sogenannter anatomisch-korrekter Puppen zu diagnostischen Zwecken (vgl. UA 7, 8/9) in der psychologischen Fachwelt umstritten sind (vgl. BGH, Beschluß vom 23. August 1995 - 3 StR 163/95; Scholz/Endres NStZ 1995, 6, 8 f.).
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